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Gemeindepolitik:

Abwasserverband „Oberes Weschnitztal“

Stellungnahme von Klaus Lannert

Allgemein:

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Die Gemeinde Fürth überträgt zum 1.1.2008 die kommunalen
Abwasseranlagen auf den Abwasserverband „Oberes Weschnitztal“

Die Gemeindevertretung hat bei Ihrer Sitzung am 5.11.07 die Übertragung der
kommunalen Abwasseranlagen auf den Abwasserverband „Oberes Weschnitztal“
zum 1.1.2008 beschlossen. Die Übertragung erfolgt auf der Basis der Restbuchwerte
zum 31.12.2007. Der Kaufpreis wird in Höhe der jährlichen Abschreibungen getilgt
und ist zu verzinsen.

Was sind die Gründe die zu diesem Beschluss geführt haben ?

Das Herzstück des Abwasserverbandes, die zentrale Kläranlage in Mörlenbach ist
bereits im Eigentum des Verbandes. Die entsprechenden Abwasserkanäle verblieben
jedoch im Besitz der jeweiligen Gemeinde. Die Kosten dieser Anlagen wurde von
den Mitgliedsgemeinden Mörlenbach, Rimbach, Fürth und Lindenfels nach unter-
schiedlichen Methoden ermittelt (nicht vergleichbar). Beim Abwasserverband werden
die Kosten bereits nach kaufmännischer Rechnungslegung ermittelt. Da die Gemeinde
Fürth zum 1.1.2008 ebenfalls auf doppelte Buchführung umstellt, hat sich dieser Zeit-
punkt angeboten, die Abwasseranlagen der Gemeinde Fürth auf den Abwasserverband
zu übertragen.

Was sind die Vorteile der Übertragung auf den Abwasserverband ?

- Die Gemeinden haben die Abwasseranlagen nicht mehr in ihrem Anlagevermögen und
damit auch nicht das Problem der richtigen Bewertung.
- Die Kosten der Anlagen werden beim Verband nach kaufmännischen und einheitlichen
Methoden ermittelt und damit verursachungsgerecht an die Verbandsgemeinden weiterbelastet.
- Steigerung der Sachkompetenz in technischen und kaufmännischen Fragen durch
die entsprechend qualifizierten Mitarbeiter des Verbandes.
- Konsequente Einhaltung der immer strenger werdenden gesetzlichen Vorschriften.
- Synergieeffekte durch die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung.

Was ändert sich durch die Übertragung für die Gemeinde Fürth ?

- Die vom Abwasserverband übernommenen Abschreibungen und Zinsen für die
übertragenen Abwasseranlagen werden in gleicher Höhe als Verbandsumlage den
Gemeinden in Rechnung gestellt. Die Belastung für den Haushalt der entsprechenden
Gemeinde bleibt daher gleich.
- Die Gebühren- und Beitragshoheit bleibt bei den Verbandsgemeinden. Die Höhe der
Abwassergebühren werden also auch weiterhin von der jeweiligen Gemeinde-
vertretung beschlossen.
- Neue Investitionen bei Abwasseranlagen werden von Gemeinde und Verband
gemeinsam geplant und können durch die zentrale Ausschreibung auch
kostengünstiger werden.

Für die CDU Fürth
Gottfried Reinhard