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Windkraft im Odenwald

Windkraftnutzung im Gemeindegebiet Fürth –
hier: Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebieten

Sehr geehrte Damen und Herren,

nicht erst seit der Katastrophe in Japan sondern bereits im Jahre 2009 hat sich die CDU Fraktion Fürth, innerparteilich, grundsätzlich für die Windkraftnutzung in unserer Gemeinde ausgesprochen. Dies ging auf eine Anfrage der CDU Kreistagsfraktion zurück.

Ebenfalls im Jahre 2009 wurde die Energiekommission der Gemeinde Fürth gebildet. In diesem Gremium – parteiübergreifend – war schon bald ein breiter Konsens für die Windkraft auszumachen. Ich erinnere hier an den Besuch von Prof. Hesselbach von der HSE (früher HEAG) der uns damals voraussagte – ohne die Windkraft ist die Energiewende, die die hessische Landesregierung seinerzeit auf die Agenda nahm, nicht machbar.

Wir in Fürth sollten und müssen nach meiner Meinung unseren Teil zur Energiewende beitragen. Das Sankt-Florian-Prinzip hilft hier nicht weiter. Aber im “Hauruck-Verfahren“ über die Köpfe der Bürger zu entscheiden, ist ebenfalls nicht zielführend. Die Bürger unserer Gemeinde aber auch die Nachbargemeinden müssen frühzeitig informiert und in den Entscheidungsprozess mit eingebunden werden. In der Sitzung vom 24.05.2011 hat sich die Energiekommission einstimmig für die Aufnahme von Vorrangflächen in den Regionalplan ausgesprochen.

Aus aktuellem Anlass sei noch ergänzt:

Auf Kreisebene sprechen sich die CDU und die GRÜNEN, in ihren Verhandlungen zum Koalitionsvertrag, für die Ausweisung von Vorrangflächen zur Nutzung der Windkraft aus.

Windkraft im Odenwald ist übrigens nichts Neues, siehe Windpark Neutscher Höhe. Dort wird bereits seit Jahren Windstrom produziert. Der Vorwurf, ohne Subventionen könnten dort keine Windräder betrieben werden, stimmt nicht. Als dort der erste Windstrom floss, gab es noch kein EEG und somit auch keine Einspeisevergütung. Der erzeugte Strom musste schon immer auf dem freien Markt verkauft werden. Dass dieses Modell nicht schon früher weitere Betreiber auf den Plan rief, lag zum Teil an den zu geringen Kosten der fossilen Energieträger. Dies hat sich grundlegend geändert. Trotzdem war der Windstrom nachgefragt und konnte sich über die Jahre immer besser vermarkten lassen. Die aktuelle Situation kennen Sie alle. Die Neutscher könnten mehr Strom verkaufen als sie haben.

Dieses Beispiel zeigt, dass sich Windstrom im Odenwald aus ökologischer und ökonomischer Sicht produzieren lässt.

Der Gesetzgeber sieht die Windkraft als besonders privilegierte Maßnahme im Außenbereich nach §35 Baugesetzbuch an. Um hier einen Wildwuchs aber auch Immobilienspekulationen zu verhindern, ist es nach meiner Meinung unverzichtbar, Vorrangflächen für die Windkraft auszuweisen. Diese Vorrangflächen haben Kriterien zum Schutze der Bevölkerung zu erfüllen. Die absoluten Ausschlusskriterien sind in Abbildung 1 der Beschlussvorlage aufgeführt.

Im Umkehrschluss bedeutet dies allerdings auch – alle anderen Flächen sind für die Windkraft ausgeschlossen.

Einer der größten Kritikpunkte ist die Veränderung des Landschaftsbildes. Aber alles kann man nicht haben. Für mich persönlich stellt dieses Argument kein Ausschlusskriterium dar.

Man kann ein Windrad nicht in den Keller stellen. Aber es muss auch nicht an den exponiertesten Stellen der Gemeinde errichtet werden.

Sollte die Windkraft von nachfolgenden Generation, im Zuge des technischen Fortschritts, nicht mehr benötigt werden - Was Dann? Windräder werden aus Rohstoffen hergestellt und können natürlich auch wieder recycelt werden. Es strahlt nichts und es muss nichts für viele, viele, viele Jahre in ein teueres Endlager das niemand haben will.

Ein weiterer Aspekt ist auch nicht außer Acht zu lassen.

Mit der Windkraft ist es möglich für die Gemeinde finanzielle Mittel zu generieren. Ich muss Ihnen nicht unsere momentane Haushaltslage schildern. Auch unsere Fürther Bürger könnten sich in Form von Anteilen an Windkraftanlagen beteiligen. Somit könnten auch Sie ein stückweit, an der Energieerzeugung vor der Haustür, mit profitieren.

Mit dem Beschlussvorschlag zur Gemeindevertretersitzung am 14.06.11 wurde noch keine Baugenehmigung für ein Windrad auf den Weg gebracht!

Die Gemeinde kann mit diesem Beschluss aber Bauvorhaben in Sachen Windkraft entgegenwirken, die wir ohne Vorrangflächen, im ungünstigsten Fall zu akzeptieren hätten.

Der Energiemix wird uns in der Wende „weg von fossilen Energieträgern“ weiter bringen. Dazu gehört nach meiner Meinung die Windkraft ebenso wie die nachwachsenden Rohstoffe. Dass ich bei den nachwachsenden Rohstoffen ein Überzeugungstäter bin kann ich mit dem Betrieb einer nicht geförderten Hackschnitzelanlage seit dem Jahre 2002 glaubhaft belegen.

Zum Schluss möchte ich Sie bitten in unserer Gemeinde für die Akzeptanz der Windkraft zu werben.

Die CDU Fraktion stimmte dem Beschlussvorschlag zu.

Bernd Schmitt

CDU - Fraktionsvorsitzender

Anhänge:

» Ausschlußkriterien [239 KB] » Plan Vorranggebiete Windenergie [504 KB]