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Stellungnahme Bebauungsplan "Schwestern-Wohnheim"

Gemeindevertretung Fürth / Odw.

GV-Sitzung am Mo, 01.02.2010

TOP 4 : Bebauungsplan FÜ 58 „Ehemaliges Schwesternwohnheim“ in der Kerngemeinde

Die Beratungen zur Aufstellung des B-Planes FÜ 58 „Ehemaliges Schwesternwohnheim“ gehen in die nächste Runde.

Ich habe es selten erlebt, dass eine Diskussion bzw. Teilnahme am Procedere zur Aufstellung eines B-Planes durch die Bürger eine solche Resonanz erfahren hat.
Dies ist sehr gut, absolut zu begrüßen und zeugt von einer funktionierenden Demokratie, in der alle Betroffenen und zumindest mittelbar Betroffene ihre Meinungen, Bedenken oder Vorbehalte oder Zustimmung äußern können und diese auch berücksichtigt werden.

Dies zeigt aber auch, dass die Vorbehalte oder Bedenken zum gewählten Verfahren nach §13a BauGB ins Leere laufen.
Eine Behandlung der Stellungnahmen bzw. die Möglichkeit der aktiven Beteiligung zum geplanten B-Plan hätte auch mit einem anderen Verfahren nicht mehr Möglichkeiten geboten als das jetzt Gewählte.
Alle Betroffene kommen, sofern selbst gewollt, zu Wort und ihre Stellungnahmen werden auch gewertet.

Zur in diesem Zusammenhang mehrfach angeführten, fehlenden Umweltprüfung ist nur so viel zu sagen:
Der „Faunistische Fachbeitrag“ der extern beauftragten Fachingenieure stellt in seinem Gutachten zusammenfassend fest:Die Erfassung der Vögel brachte nur Nachweise allgemein häufiger und ökologisch wenig anspruchsvoller Arten. Aus der Gruppe der Fledermäuse konnte mit der Zwergfledermaus nur die häufigste Art als Nahrungsgast festgestellt werden.Bereits im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung konnte herausgearbeitet werden, dass Verletzungen artenschutzrechtlicher Verbote durch die mit dem Bebauungsplan vorbereiteten Vorhaben nicht zu befürchten sind. In Bezug auf das Tötungsverbot setzt dies allerdings voraus, dass die Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel erfolgt (dies ist natürlich zu berücksichtigen)
Weitergehende Anforderungen aus Sicht des Artenschutzes ergeben sich nicht.

Ich möchte dies nicht werten oder kommentieren, dies ist aber die fachliche Stellungnahme von Experten.
Die weiteren Stellungnahmen der TÖB ergaben ebenfalls keine Einwände hinsichtlich Artenschutz oder aus naturschutzrechtlichen Gründen.

Es steht außerhalb jeder Diskussion, dass es sich bei der betreffenden Fläche um einen sensiblen Bereich der Gemeinde handelt, da an exponierter Stelle gelegen und mit einem markanten Bauwerk, dem ehemaligen Schwesternwohnheim, bebaut. Wie bereits schon mehrfach angemerkt, wurde gerade dieses ehem. Wohnheim quasi als „Leuchtturm“ auch in großer Entfernung wahrgenommen und dabei nicht immer als positiv erachtet.
Nur ist die Situation momentan so, dass dieses Gebäude derzeit umgebaut wird bzw. in Teilen bereits ist und das neue Erscheinungsbild absolut nicht mehr als „negativer Leuchtturm“ wahrgenommen werden kann oder wird.

Die weitere, ortsverträgliche Bebauung des Areals gilt es mit der Aufstellung eines, Bebauungsplanes zu gewährleisten – unter Berücksichtigung eben der bekannten Besonderheiten.
Den dazu gewählten Verfahrensweg nach §13 a BauGB mit einer nochmaligen Offenlage halten wir für richtig und angemessen, wie bereits vor erwähnt.
Dass es hierzu unterschiedliche Auffassungen und Sichtweisen gibt, ist verständlich.
Nicht zielführend sind jedoch emotional geführte Diskussionen, Unterstellungen und Mutmaßungen.
Unterstellungen wie sie in einer Stellungnahme geäußert werden
(m.E. als Spekulation)bedenkliche Nähe zu den Investorenetwas zweifelhafte Umständemöglicherweise unzutreffende Erklärungensind sehr bedenklich, nicht nachvollziehbar und entbehren u.E. jeder Grundlage.
Solche Äußerungen betreffen hier das ganze Haus, wir empfehlen jedenfalls, dieser Sache nachzugehen und die Äußerungen zu prüfen bzw. ggf. weitere Schritte einzuleiten.

Es kann hier in diesem Gremium, dem obersten Souverän der Gemeinde, nur darum gehen, anhand von Fakten eine für die Gemeinde Fürth optimale Lösung zu finden.

Und die Fakten belegen nun einmal :es gibt auch nach Vorliegen der Stellungnahmen der TÖB und Bürger keine neuen Erkenntnisse, die zu grundlegenden weiteren Änderungen des B-Plan-Entwurfes führen müssten Wie von dem Büro Schweiger + Scholz dargelegt, ist eine Bebauung des Scheppel-Areals auch ohne B-Plan möglich. Wie aufgezeigt wäre die Erstellung mehrerer Gebäude, auch in der Größenordnung wie z.B. Schwesternwohnheim oder Kinderheim, gem. §34 BauGB möglich (dort heißt es in Abs.1 „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“ – und wir sehen den Scheppel schon als bebauten Ortsteil innerhalb von Fürth an) .
Mit Inkrafttreten des B-Planes wird eine solche Bebauung verhindert, es wird eine geordnete städtebauliche Bebauung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Geländes gewährleistet.
Durch den von der Verwaltung vorgesehenen Verfahrensweg gem. §13 a BauGB wird der besonderen und sensiblen Lage des Baugebietes Rechnung getragen. Durch die erneute Offenlage des Plan-Entwurfes mit all den eingeflossenen Änderungen hatten alle Beteiligten, die TÖB und auch alle Bürger, erneut die Möglichkeit, Wünsche und Anregungen einzubringen.
Die bisherige, ursprüngliche Planung wurde grundlegend geändert. Eingearbeitet wurden alle Vorschläge, Anregungen und Bedenken der öffentlichen Stellen und der Bürger bzw. Bürgerinitiative.
Das Maß der zulässigen Bebauung ist wie gewünscht bzw. vorgeschlagen spürbar reduziert. Die GRZ ist auf 0,3 bzw. 0,35, die GFZ auf 0,6 bzw. 0,7 begrenzt. Im Vergleich zu den möglichen Obergrenzen des §17 BauNVO (GRZ 0,4; GFZ 1,2) eine Reduzierung um jeweils rd. 12 % und höher.
In Verbindung mit den festgesetzten max. Höhen der Firste und Traufwände von 8,00 und 4,00 m und der Beschränkung einer Neubebauung lediglich mit Einzel- oder Doppelhäuser mit einer max. Baukörperlänge von 20,00 m wird dies zu einer moderaten Bebauung führen.
Verhindert wird ebenfalls eine störende Hangbebauung. Wie bei der Präsentation durch das Büro Schweiger + Scholz ersichtlich liegen die zulässigen Firsthöhen der neuen Gebäude in der sog. „oberen Reihe“ wesentlich unter der des vorhandenen Kinderheimes. (Nebenbei : dies hat auch die Präsentation bei der Bürgerversammlung gezeigt, der eigentlich „überragende“ Bau auf dem Scheppel ist das Kinderheim, der aber durch die vorhandene Bepflanzung und Begrünung nicht als solcher wahrgenommen wird, sondern das ehem. Wohnheim gilt aufgrund seiner exponierten, freistehenden Position als herausragend oder gar als störend – dies ist aber aufgrund der bisher vorgenommenen Bauaktivität obsolet).
Die ursprünglich vorgesehene Straßenführung ist grundlegend geändert. Die von allen Seiten wegen des Straßengefälles als unpraktikabel empfundene „Rampe“ auf der nördlichen Seite entfällt ersatzlos. Der Wendehammer ist eine übliche Lösung, die leicht geänderte Zufahrtsstrasse mit jetzt rd. 13,2% Gefälle (seinerzeit eine Empfehlung der BI) entspricht der Situation, wie sie in einigen Bereichen der Kerngemeinde und der Ortsteile anzutreffen ist – ist also keine einmalige Ausnahme in der Gemeinde.
Zum Thema Wald bzw. dessen Rodung ist festzuhalten, egal ob es sich um einen „DIN-gerechten“ oder nach sonstigen Regularien „offiziellen“ Wald handelt oder nicht – Wald ist Wald ! Diesem Punkt wird der Wertigkeit und Wichtigkeit entsprechend Rechnung getragen. Wie vom Forstamt Lampertheim in seiner Stellungnahme vom 04.08.2009 bestätigt, wird dem entsprechenden Rodungsantrag zugestimmt. Die erforderliche Ersatzpflanzung wird zugesichert und ist verbindlich geregelt. (Anmerkung hierzu: Die Gestaltungsmöglichkeit seitens der Gemeinde Fürth zu diesem Punkt ist hier relativ gering, da zum Antrag nicht einmal eine Stellungnahme der Gemeinde angefordert wurde und damit wohl auch nicht erforderlich ist.) Auf das nach wie vor bestehen bleibende Waldgrundstück, Flurstcknr. 13/15, möchte ich hier nur hinweisen. Durch die Gemeindevertretung wurde in der Sitzung am 20.08.2001 einstimmig beschlossen : „Aufbau eines Museumswaldes und Umwandlung von Hochwald in Niederwald“.
Die Maßnahmen zur Sicherung gegen Windbruch sehen wir ebenfalls als gesichert an – schon alleine im Interesse der Investoren und zur Forderungserfüllung der künftigen Nutzer
Zu den Bedenken hinsichtlich des Themas „Überflutung Erzbergstraße“ ist vom Abwasserverband bestätigt, dass „die betroffene Fläche bereits in den hydraulischen Ansätzen zur kürzlich erfolgten Kanalerneuerung berücksichtigt war. Gleiches gilt für das Schmutzfrachtsimulationsmodell“. In der fachlichen Beurteilung wird zudem festgehalten: „Ein Risiko für Planungsbedingte Überflutungen wird nicht gesehen“.

Resümierend lässt sich festhalten, dass der vorgelegte überarbeitete Entwurf des B-Planes ausgewogen ist, die Interessen aller Beteiligter und insbesondere das Wohle der Bürger und der gemeindlichen Belange im erforderlichen Maße berücksichtigt.
Das gewählte Verfahren halten wir für richtig.
Beim noch folgenden TOP 5 – B-Plan Fü 61 „Südlich Fahrenbacher Straße“ ist ebenfalls das gleiche Verfahren vorgesehen.
Der Gemeindevorstand hat dieser Vorlage einstimmig zugestimmt, ebenso hat der Bau- und Planungsausschuss der Vorlage einstimmig zugestimmt.

Lassen sie mich abschließend noch eines festhalten.
Die CDU-Fraktion vertritt nicht die Interessen eines Investors oder eines Grundstück-Eigentümers. Auch nicht die Interessen zum Wohle eines Einzelnen.
Wir vertreten gemeindliche Belange und möchten eine geordnete städtebauliche Entwicklung zum Wohle Aller.

Die CDU-Fraktion wird dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mehrheitlich zustimmen.

gez. K.Lannert
f.d. CDU-Fraktion